Viele glauben, im Sommer dürfe man Hecken überhaupt nicht schneiden. Das stimmt so nicht. Erlaubt ist aber nicht alles: Wer zur falschen Zeit zu stark schneidet oder brütende Vögel stört, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Die Schonzeit: 1. März bis 30. September
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG).
Wichtig: Das gilt auch für Hecken im eigenen Garten. Ausgenommen sind nach dem Gesetzeswortlaut nur Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundstücken – Hecken und Sträucher dort nicht.
Erlaubt bleiben auch in der Schonzeit schonende Form- und Pflegeschnitte, mit denen der Zuwachs entfernt wird.
Was ist wann erlaubt?
| Maßnahme | 1. März – 30. September | 1. Oktober – Ende Februar |
|---|---|---|
| Formschnitt (nur den Zuwachs entfernen) | erlaubt, vorher auf Nester prüfen | erlaubt |
| Starker Rückschnitt ins alte Holz | verboten | erlaubt |
| Auf den Stock setzen (bodennah abschneiden) | verboten | erlaubt |
| Hecke roden / beseitigen | verboten | erlaubt, ggf. örtliche Vorschriften beachten |
Auch beim Formschnitt: Erst nach Nestern schauen
Ein erlaubter Formschnitt wird unzulässig, wenn dabei brütende Vögel gestört oder Nester beschädigt werden. Wild lebende Vögel stehen unter besonderem Schutz; ihre Nist- und Brutstätten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden (§ 44 Abs. 1 BNatSchG). Ist ein besetztes Nest in der Hecke, muss der Schnitt an dieser Stelle warten.
Praxis-Tipp: Vor jedem Schnitt in der Brutzeit die Hecke von außen und innen kontrollieren – und im Zweifel den Bereich um das Nest aussparen.
Was droht bei Verstößen?
Wer gegen das Schnittverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 69 Abs. 3 Nr. 13 BNatSchG). Die Geldbuße kann bis zu 10.000 Euro betragen (§ 69 Abs. 7 BNatSchG).
Hecke schneiden lassen: 8,90 € pro Meter bis 1,80 m Höhe, Grünschnitt auf Wunsch gleich mitgenommen.
Hecke und Nachbar: Grenzabstände in Niedersachsen
Wie nah eine Hecke an der Grundstücksgrenze stehen darf, regelt das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz (§ 50 NNachbG). Je höher die Pflanze, desto größer der Abstand:
| Höhe der Hecke | Mindestabstand zur Grenze |
|---|---|
| bis 1,20 m | 0,25 m |
| bis 2 m | 0,50 m |
| bis 3 m | 0,75 m |
| bis 5 m | 1,25 m |
| bis 15 m | 3,00 m |
| über 15 m | 8,00 m |
Wächst eine Hecke über die zulässige Höhe hinaus, kann der Nachbar verlangen, dass sie zurückgeschnitten wird (§ 53 Abs. 2 NNachbG). Diese Pflicht muss der Eigentümer nur zwischen dem 1. Oktober und dem 15. März erfüllen (§ 53 Abs. 3 NNachbG) – passend zur Schonzeit.
Der Nachbar kann seinen Anspruch allerdings nicht unbegrenzt geltend machen: Klagt er nicht spätestens im fünften Kalenderjahr nach dem Pflanzen bzw. nach dem Überschreiten der zulässigen Höhe, erlischt er (§ 54 NNachbG).
Gehwege und Sichtfelder freihalten
Ragt die Hecke über den Gehweg oder verdeckt sie die Sicht an einer Ausfahrt, kann daraus eine Gefahr für Fußgänger und Verkehr entstehen. Eigentümer sind dann im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Ein regelmäßiger Formschnitt entlang von Gehwegen ist deshalb auch in der Schonzeit sinnvoll – solange er schonend bleibt.
Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Verkehrssicherungspflicht.
Der richtige Zeitpunkt im Jahr
- Oktober bis Februar: starker Rückschnitt, Verjüngung, Roden – an frostfreien Tagen
- Ende Juni / Anfang Juli: Formschnitt nach der ersten Brut, Nester vorher prüfen
- Ende August / September: zweiter Formschnitt bei schnell wachsenden Hecken
Das übernehmen wir
| Leistung | Das übernehmen wir | Dafür brauchen Sie einen Fachbetrieb |
|---|---|---|
| Formschnitt | Formschnitt in der Saison, mit Kontrolle auf Nester | – |
| Rückschnitt und Verjüngung | starker Rückschnitt von Oktober bis Februar | – |
| Grünschnitt | Abtransport und Entsorgung | – |
| Bäume | Rückschnitt kleinerer Gehölze, Auffälligkeiten melden | Fällungen, Kronenarbeiten, Arbeiten an großen Bäumen (Baumpflege-Fachbetrieb, ggf. mit Genehmigung) |
Wir berechnen den Heckenschnitt nach Metern, abhängig von Höhe und Breite der Hecke – so wissen Sie vorher, was es kostet.
Wir sind für Sie da in Twist, Nordhorn, Meppen, Lingen, Haren, Neuenhaus/Veldhausen und Umgebung.
Heckenschnitt anfragen:
Passende Leistungen: Grünschnitt & Heckenschnitt
Häufige Fragen
Darf ich meine Hecke im Sommer schneiden?
Ja, aber nur schonend: Ein Formschnitt, der den Zuwachs entfernt, ist erlaubt. Starker Rückschnitt, auf den Stock setzen oder Roden sind vom 1. März bis 30. September verboten.
Gilt das Schnittverbot auch für Hecken im eigenen Garten?
Ja. Nach dem Wortlaut des Bundesnaturschutzgesetzes sind auf gärtnerisch genutzten Grundstücken nur Bäume ausgenommen, Hecken nicht.
Was passiert, wenn ein Vogelnest in der Hecke ist?
Dann darf an dieser Stelle nicht geschnitten werden, bis die Brut vorbei ist. Nist- und Brutstätten wild lebender Vögel sind geschützt.
Wie hoch darf meine Hecke an der Grenze sein?
Das hängt vom Abstand ab. In Niedersachsen gilt zum Beispiel: Bei 0,50 m Abstand darf die Hecke bis 2 m hoch sein, bei 0,25 m bis 1,20 m.
Wann muss ich die Hecke auf Wunsch des Nachbarn zurückschneiden?
Nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. März. Der Anspruch erlischt, wenn der Nachbar nicht spätestens im fünften Kalenderjahr klagt.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze sowie örtliche Satzungen, etwa zum Baumschutz.

