Ratgeber

Räum- und Streupflicht in Twist und Nordhorn: Das gilt für Eigentümer und Vermieter

Wann, wie breit, womit? Die Regeln für Twist und Nordhorn auf einen Blick – und wie Sie die Pflicht sauber abgeben.

Alle Ratgeber
Raffael Hedegger 14. Oktober 2026 Winter & WinterdienstPrivatVermieterGewerbeFerienwohnung

Sobald der erste Schnee fällt oder die Gehwege morgens überfrieren, beginnt für Grundstückseigentümer eine Pflicht, die viele unterschätzen: Der Gehweg vor dem Haus muss geräumt und gestreut sein – und zwar schon früh am Morgen. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld und haftet, wenn jemand stürzt.

Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für Twist und Nordhorn auf einen Blick – und was Sie tun können, wenn Sie selbst keine Zeit haben oder nicht vor Ort sind.

Wer ist zum Winterdienst verpflichtet?

Die Gemeinden übertragen das Räumen und Streuen der Gehwege per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke – bebaut wie unbebaut. In Twist sind zusätzlich Erbbauberechtigte, Nießbraucher und Wohnungsberechtigte verpflichtet; ihre Pflicht geht der des Eigentümers sogar vor.

Mieter sind nicht automatisch zuständig. Vermieter können den Winterdienst nur über den Mietvertrag oder die Hausordnung weitergeben – und müssen dann trotzdem kontrollieren, ob er erledigt wird.

Die Regeln in Twist

Grundlage sind die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Twist (beide vom 11.10.2021):

PunktRegel in Twist
Uhrzeitwerktags 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 8 bis 20 Uhr
Gehwegmindestens 1,50 m breit freihalten (schmalere Gehwege ganz)
Gemeinsamer Geh- und Radwegmindestens 2,00 m (schmalere ganz)
Kein Gehweg vorhandenStreifen von 1,00 m neben der Fahrbahn bzw. am Fahrbahnrand
Streumittelvorrangig Sand oder Splitt; Salz nur, wenn es für die Sicherheit unvermeidbar ist
VerbotenSalz auf Baumscheiben und Grünflächen, salzhaltigen Schnee dort lagern
Bushaltestellenso räumen und streuen, dass Fahrgäste sicher ein- und aussteigen können
TauwetterEis entfernen, Gossen und Einläufe freihalten
Bußgeldbis zu 5.000 Euro

Schnee darf außerdem nicht so abgelegt werden, dass er Fahrbahn, Rad- oder Gehweg behindert – und Schnee vom Grundstück gehört nicht auf die Straße.

Die Regeln in Nordhorn

Die Stadt Nordhorn nennt auf ihrer Winterdienst-Seite folgende Pflichten für Grundstückseigentümer:

PunktRegel in Nordhorn
Uhrzeitwerktags 7 bis 22 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 22 Uhr
BreiteStreifen von 1,50 m entlang des Grundstücks
Kein ausgebauter Gehweg1,50 m breiter Straßenteil vor dem Grundstück gilt als Gehweg
Bei Glättemit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln streuen
Haltestellenauf dem Gehweg ebenfalls räumen und streuen

Wichtig: In Nordhorn gilt die Pflicht bis 22 Uhr – also zwei Stunden länger als in Twist.

Und in Veldhausen?

Veldhausen gehört zur Stadt Neuenhaus. Dort gelten die Regeln der Stadt Neuenhaus bzw. der Samtgemeinde. Die genauen Zeiten und Breiten erfragen Sie am besten direkt bei der Verwaltung – oder fragen Sie uns, wir klären das vor Saisonbeginn für Ihr Objekt.

Wie oft muss geräumt werden?

So oft wie nötig. Fällt über den Tag immer wieder Schnee oder bildet sich neue Glätte, muss innerhalb der Pflichtzeiten erneut geräumt oder gestreut werden. Ein einmaliges Räumen am Morgen reicht dann nicht.

Winterdienst abgeben: So geht's richtig

Wer berufstätig ist, mehrere Objekte verwaltet oder eine Ferienwohnung besitzt, kann den Winterdienst an einen Dienstleister übertragen. Dabei sollten Sie drei Dinge beachten:

  1. Schriftlich vereinbaren, welche Flächen, welche Zeiten und welche Streumittel gelten.
  2. Dokumentation verlangen. Im Schadensfall müssen Sie nachweisen können, dass geräumt und gestreut wurde. Ein Einsatzprotokoll mit Datum und Uhrzeit ist hier Gold wert.
  3. Kontrollpflicht bleibt. Auch wenn ein Dienstleister die Arbeit übernimmt, müssen Eigentümer stichprobenartig prüfen, ob sie erledigt wird. In Twist kann die Pflicht mit Zustimmung der Gemeinde auch öffentlich-rechtlich auf einen anderen übergehen.

Unser Winterdienst in Twist, Veldhausen und Nordhorn

Ab der Saison 2026/27 übernehmen wir den Winterdienst für Privathäuser, Ferienwohnungen, Vermieter und Gewerbe in Twist, Veldhausen und Nordhorn:

  • Räumen und Streuen früh am Morgen, auch am Wochenende
  • Streumittel passend zu den Vorgaben Ihrer Gemeinde
  • Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit dokumentiert und ist für Sie im Kundenportal einsehbar (Demo-Portal ansehen)
  • Ein fester Ansprechpartner: Raffael Hedegger ist persönlich für Sie erreichbar

Jetzt für die Saison anfragen: Telefon oder WhatsApp 0179 4996351 – damit Ihr Objekt vor dem ersten Frost eingeplant ist.

0179 4996351

Passende Leistungen: Winterdienst

Passend dazu: Haus winterfest machen: Checkliste und Frostschutz bei Leerstand

Häufige Fragen

Ab wann muss ich in Twist morgens geräumt haben?

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Die Pflicht gilt bis 20 Uhr.

Darf ich in Twist Streusalz verwenden?

Nur wenn es für die Verkehrssicherheit unvermeidbar ist, etwa bei Eisregen. Vorrang haben Sand, Splitt oder andere abstumpfende Mittel. Auf Baumscheiben und Grünflächen ist Salz verboten.

Bis wann gilt die Räumpflicht in Nordhorn?

Werktags von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 22 Uhr.

Muss mein Mieter Schnee räumen?

Nur wenn es im Mietvertrag oder in der Hausordnung wirksam vereinbart ist. Der Vermieter muss dann trotzdem kontrollieren, ob geräumt wird.

Was passiert, wenn ich nicht räume?

Es droht ein Bußgeld (in Twist bis zu 5.000 Euro). Stürzt jemand, können zusätzlich Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf Sie zukommen.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Satzungen und Verordnungen Ihrer Gemeinde.

Quellen

WhatsApp