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Haus winterfest machen: Checkliste und Frostschutz bei Leerstand

Ein geplatztes Wasserrohr kann in einem leeren Haus tagelang unbemerkt Schaden anrichten – und die Versicherung zahlt nicht immer. Was vor dem ersten Frost erledigt sein sollte und worauf Sie bei leerstehenden Häusern, Ferienwohnungen und Gewerbeflächen achten müssen.

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Raffael Hedegger 21. Oktober 2026 Winter & WinterdienstPrivatVermieterGewerbeHausverwaltungFerienwohnung

Frost verursacht jedes Jahr Zehntausende Leitungswasserschäden an Gebäuden. Besonders gefährdet sind Räume, die selten genutzt werden: Keller, Gäste-WCs, Ferienwohnungen in der Nebensaison, Häuser im Verkauf oder nach einem Auszug. Mit ein paar Handgriffen im Oktober und November lässt sich das meiste verhindern.

Die Checkliste vor dem ersten Frost

BereichWas zu tun istDas übernehmen wirDafür brauchen Sie einen Fachbetrieb
AußenwasserhähneAbsperrventil innen schließen, Hahn außen öffnen und leerlaufen lassen, offen lassenabsperren, entleeren, kontrollierenReparatur defekter Ventile oder Leitungen (Installateur)
Gartenschläuche, Pumpen, Regentonnenentleeren, frostfrei lagernentleeren, einlagern–
BewässerungLeitungen entleeren, Steuerung abbauen und frostfrei lagernentleeren, Steuergerät einlagernArbeiten an fest installierten Bewässerungsanlagen
HeizungFunktion prüfen, alle Räume mit Wasserleitungen temperierenThermostate einstellen, Funktion prüfen, Störungen meldenWartung, Reparatur und Entleerung der Heizungsanlage (Heizungsbauer)
Leitungen in Keller, Garage, Dachbodenfrostgefährdete Leitungen dämmenSichtkontrolle, Mängel meldenDämmung und Arbeiten an der Installation (Installateur)
Dachrinnen und AbläufeLaub entfernen, damit Schmelzwasser abfließtHof- und Bodenabläufe frei machen, Rinnen vom Boden aus kontrollierenArbeiten am Dach und an Rinnen (Dachdecker, Klempner)
Gartenmöbel, Gerätereinigen, abdecken oder einlagernreinigen, einlagern–
Außenbeleuchtungfunktioniert, bevor es früh dunkel wirdLeuchtmittel tauschen, Defekte meldenReparaturen an Leuchten und Leitungen (Elektrofachbetrieb)
WinterdienstRäumen und Streuen organisieren, Streumittel bereitstellenWinterdienst in Twist, Veldhausen und Nordhorn–

Wichtig: Die Frostschutzstellung am Heizkörper-Thermostat schützt nur den Heizkörper selbst – nicht die Leitungen im übrigen Haus. Räume mit Wasserleitungen sollten deshalb auch bei Nichtnutzung temperiert werden, und die Ventile sollten bei Dauerfrost nie ganz zugedreht sein.

Haus winterfest machen lassen: Wir sperren Außenwasserhähne ab, räumen Gartengeräte ein und übernehmen Kontrollgänge mit Protokoll.

Leerstand: Was die Versicherung verlangt

Die Wohngebäudeversicherung deckt Frostschäden an Leitungen in der Regel ab – aber nur, wenn Sie Ihre Obliegenheiten erfüllen. Typische Bedingungen verlangen für nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile, dass sie

  • genügend häufig kontrolliert werden und
  • in der kalten Jahreszeit entweder ausreichend beheizt oder alle wasserführenden Anlagen abgesperrt, entleert und entleert gehalten werden.

Was genau gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen – ein Blick hinein lohnt sich vor dem Winter.

Was passiert bei Verstößen? Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit grob fahrlässig, darf der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen, bei Vorsatz kann er ganz leistungsfrei sein. Dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, muss der Versicherungsnehmer selbst beweisen (§ 28 Abs. 2 VVG).

Leerstand melden: Steht ein Haus länger leer, kann das je nach Umständen eine Gefahrerhöhung sein, die dem Versicherer anzuzeigen ist. Das OLG Schleswig hat zum Beispiel eine Kürzung der Leistung um 60 % bestätigt, weil ein Eigentümer nicht gemeldet hatte, dass sich in seinem lange leerstehenden Haus wiederholt Unbefugte aufhielten (Urteil vom 21.07.2025, 16 U 64/24). Sprechen Sie längeren Leerstand deshalb mit Ihrem Versicherer ab.

Wie oft kontrollieren?

Was „genügend häufig“ bedeutet, legen die Bedingungen meist nicht fest. Der Bundesgerichtshof stellt darauf ab, in welchen Abständen eine Heizungsanlage nach allgemeiner Verkehrsanschauung kontrolliert werden muss (Urteil vom 25.06.2008, IV ZR 233/06). Als Orientierung dienen Empfehlungen des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS):

AußentemperaturKontrolle
leichter Frost (–2 bis –5 °C)alle 3 Tage
mäßiger Frost (–5 bis –10 °C)alle 2 Tage
strenger Frost (unter –10 °C)täglich

Halten Sie jede Kontrolle mit Datum, Uhrzeit und Raumtemperatur fest. Im Schadensfall ist das Ihr Nachweis gegenüber der Versicherung.

Besonders gefährdet

  • Ferienwohnungen in der Nebensaison – mehr dazu im Ratgeber Gästewechsel
  • Häuser nach Auszug, Erbfall oder im Verkauf
  • Gewerbeflächen bei Betriebsruhe über die Feiertage
  • Selten genutzte Räume: Gäste-WC, Keller, Abstellräume, Räume mit undichten Fenstern

Das übernehmen wir

Für Eigentümer, Hausverwaltungen, Ferienwohnungsbetreiber und Gewerbe übernehmen wir in Twist, Nordhorn, Meppen, Lingen, Haren, Neuenhaus/Veldhausen und Umgebung:

  • Winterfest machen nach Checkliste: Außenwasserhähne, Gartengeräte, Abläufe, Beleuchtung
  • Kontrollgänge bei Leerstand; für Bestandskunden auch in engen Abständen bei Frost, wie mit Ihrer Versicherung vereinbart
  • Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Raumtemperatur und Fotos im Kundenportal (Demo-Portal ansehen)
  • Leitungen spülen bei längerem Leerstand, damit das Trinkwasser nicht stagniert
  • Sofortmeldung bei Auffälligkeiten – damit Sie schnell einen Fachbetrieb beauftragen können
  • Winterdienst in Twist, Veldhausen und Nordhorn

Winterbetreuung anfragen:

Passende Leistungen: Kameraüberwachung (Reolink) · Winterdienst

Passend dazu: Räum- und Streupflicht in Twist und Nordhorn · Verkehrssicherungspflicht · Frühjahrscheck für Außenanlagen

Häufige Fragen

Wann sollte ich die Außenwasserhähne absperren?

Vor dem ersten Frost, im Emsland und in der Grafschaft Bentheim in der Regel im Oktober oder November. Innen absperren, außen öffnen und leerlaufen lassen.

Reicht die Frostschutzstellung am Thermostat?

Nein. Sie schützt nur den Heizkörper, nicht die Wasserleitungen im übrigen Haus. Räume mit Leitungen sollten temperiert werden.

Wie oft muss ich ein leerstehendes Haus im Winter kontrollieren?

Das hängt von Ihren Versicherungsbedingungen und vom Wetter ab. Als Orientierung empfiehlt das IFS bei leichtem Frost alle drei Tage, bei mäßigem alle zwei Tage, bei strengem Frost täglich.

Zahlt die Versicherung, wenn in einem leeren Haus ein Rohr platzt?

Nicht immer. Wurden Obliegenheiten wie Kontrolle, Beheizung oder Entleerung grob fahrlässig verletzt, kann der Versicherer die Leistung kürzen.

Muss ich Leerstand der Versicherung melden?

Längerer Leerstand kann – je nach Umständen – eine Gefahrerhöhung sein. Sprechen Sie ihn deshalb mit Ihrem Versicherer ab.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen und die jeweils gültigen Gesetze.

Quellen

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