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Frühjahrscheck für Außenanlagen: Die Checkliste nach dem Winter

Frost, Streugut und Nässe hinterlassen Spuren. Was Sie im Frühjahr prüfen sollten, was wann zu tun ist – und warum Unkrautvernichter auf Wegen tabu sind.

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Raffael Hedegger 21. Oktober 2026 Außenanlagen & GartenPrivatVermieterGewerbeHausverwaltungFerienwohnung

Nach dem Winter sehen viele Außenanlagen schlechter aus, als sie sind – manche aber auch besser, als sie sind. Hochgefrorene Platten, lose Stufen oder eine verstopfte Rinne fallen erst auf, wenn jemand stolpert oder Wasser in die Fassade läuft. Ein fester Frühjahrscheck im März oder April bringt das Grundstück wieder in Ordnung und hilft, Ihre Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.

Die Checkliste für den Frühjahrscheck

BereichWorauf es ankommtDas übernehmen wirDafür brauchen Sie einen Fachbetrieb
Wege, Zufahrten, ParkplätzeStreugut, Splitt und Schmutz vom Winter; hochgefrorene oder lose Platten, AbsenkungenStreugut und Schmutz kehren und entsorgen, Stolperstellen meldenPflaster neu verlegen oder reparieren
Pflaster und FugenMoos, Wildkräuter und Grünbelag in den FugenFugen von Hand auskratzen, mit dem Freischneider oder durch Abflammen von Unkraut befreien, Pflaster mit dem Hochdruckreiniger säubern, Fugen neu verfüllen–
Treppen und GeländerFrostschäden, lose Stufen, wackelnde GeländerKontrolle, Reinigung, Mängel meldenReparatur von Stufen und Geländern
Dachrinnen und AbläufeLaub und Schmutz vom Herbst, Schäden durch Schnee und EisSichtkontrolle vom Boden aus, Hof- und Bodenabläufe freimachen, Mängel meldenArbeiten am Dach und an Rinnen (Dachdecker, Klempner)
AußenbeleuchtungLampen, Bewegungsmelder, ZeitschaltuhrenKontrolle, Leuchtmittel tauschen, Defekte meldenReparaturen an Leuchten, Schaltern und Leitungen (Elektrofachbetrieb)
Außenwasserhähneim Herbst abgesperrt, Frostschädenwieder öffnen, auf Tropfen und Undichtigkeiten prüfen, Mängel meldenReparatur an der Wasserinstallation (Installateur)
Rasen und BeeteLaubreste, Moos, abgestorbene PflanzenRasen und Beete säubern, erster Schnitt, Beete herrichten–
Hecken und SträucherWinterschäden, Wildwuchs über WegenRückschnitt bis Ende Februar, danach nur schonender FormschnittFällungen und Arbeiten an großen Bäumen (Baumpflege-Fachbetrieb)
BäumeSturmschäden, abgebrochene oder hängende ÄsteSichtkontrolle, Auffälligkeiten melden, kleine Äste entfernenBaumkontrolle, Kronenarbeiten, Fällungen
MülltonnenplätzeSauberkeit, Schäden an EinhausungenReinigung, Mängel melden–
SpielplätzeSand, Fallschutz, Geräte nach dem WinterSauberkeit, Sichtkontrolle, Mängel meldenHauptinspektion durch sachkundigen Spielplatzprüfer (DIN EN 1176)

Warum nicht alles aus einer Hand? Arbeiten an Elektrik, Dach, Pflaster, Wasserinstallation oder Geländern gehören zu den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der Handwerksordnung) und dürfen nur von eingetragenen Fachbetrieben ausgeführt werden. Wir erkennen die Mängel bei unserem Rundgang und melden sie Ihnen mit Foto.

Unkraut in Fugen: Finger weg von Unkrautvernichtern

Auf befestigten Flächen – also Wegen, Einfahrten, Terrassen und Plätzen – dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Das gilt auch für Unkrautvernichter aus dem Baumarkt (§ 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz). Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann (§ 68 PflSchG).

Auch Hausmittel wie Salz oder Essig sind keine gute Idee: Sie schaden Boden und Pflanzen und landen über die Abläufe im Wasser. In Twist untersagt außerdem die Straßenreinigungsverordnung Herbizide und andere schädliche Chemikalien bei der Gehwegreinigung.

Besser und erlaubt sind diese Methoden – am besten regelmäßig, bevor sich die Wurzeln festsetzen:

  • Von Hand: mit Fugenkratzer oder Fugenbürste – gründlich, auch an Kanten und Stufen
  • Mit dem Freischneider: für größere Flächen, Ränder und Übergänge zu Beeten und Rasen
  • Abflammen: die Hitze zerstört die Pflanzenzellen, das Unkraut stirbt in den Tagen danach ab – nicht bei Trockenheit und nicht in der Nähe von Hecken, Holz oder anderen brennbaren Materialien
  • Heißes Wasser: für kleine Flächen

Frühjahrscheck jetzt vormerken: Wir gehen Ihr Grundstück nach Checkliste durch, entfernen Streugut und Unkraut ohne Chemie und melden Mängel mit Foto.

Der richtige Zeitpunkt

  • Bis Ende Februar: starker Rückschnitt von Hecken und Sträuchern – ab dem 1. März gilt die Schonzeit (mehr dazu im Ratgeber Heckenschnitt)
  • März: Streugut entfernen, Wege und Pflaster prüfen, Abläufe freimachen, Außenwasserhähne öffnen, sobald kein Frost mehr droht
  • April: Rasen und Beete herrichten, erster Rasenschnitt, Fugen reinigen
  • Laufend: Mängel dokumentieren und zeitnah beheben lassen

Dokumentation: Ihr Nachweis im Schadensfall

Stürzt jemand über eine hochgefrorene Platte, zählt, ob Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt haben. Ein dokumentierter Frühjahrscheck mit Datum, Fotos und Liste der gemeldeten Mängel ist dafür ein wichtiger Nachweis. Mehr dazu im Ratgeber Verkehrssicherungspflicht.

So unterstützen wir Sie

Wir übernehmen den Frühjahrscheck für Wohnanlagen, Gewerbeobjekte, Ferienwohnungen und Privathäuser in Twist, Nordhorn, Meppen, Lingen, Haren, Neuenhaus/Veldhausen und Umgebung:

  • Rundgang nach fester Checkliste über alle Außenflächen
  • Streugut entfernen, Wege und Pflaster reinigen
  • Unkraut in Fugen entfernen – von Hand, mit dem Freischneider oder durch Abflammen, ganz ohne Chemie
  • Rasen, Beete und Hecken für die Saison herrichten
  • Leuchtmittel tauschen und Außenwasserhähne wieder in Betrieb nehmen
  • Mängel mit Foto im Kundenportal – als Grundlage für Ihre Handwerkeraufträge und als Nachweis (Demo-Portal ansehen)

Frühjahrscheck anfragen:

Passende Leistungen: Terrassen- & Pflasterreinigung · Mängelbericht & Sichtprüfung · Unkrautentfernung · Rasenpflege

Passend dazu: Heckenschnitt: Was ist wann erlaubt? · Verkehrssicherungspflicht · Hausmeisterkosten auf die Betriebskosten umlegen

Häufige Fragen

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Frühjahrscheck?

Im März oder April, sobald kein starker Frost mehr zu erwarten ist. Ein starker Rückschnitt von Hecken muss allerdings bis Ende Februar erledigt sein.

Darf ich Unkrautvernichter auf meiner Einfahrt verwenden?

Nein. Auf befestigten Flächen wie Wegen, Einfahrten und Terrassen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten. Erlaubt sind Entfernen von Hand, mit dem Freischneider, Abflammen oder heißes Wasser.

Wer muss Streugut nach dem Winter entfernen?

Auf dem eigenen Grundstück der Eigentümer. Für den Gehweg davor gilt die Reinigungspflicht nach der Satzung Ihrer Gemeinde – in Twist zum Beispiel mindestens einmal pro Woche.

Kann ich die Kosten für den Frühjahrscheck auf die Mieter umlegen?

Laufende Gartenpflege und Reinigung sind grundsätzlich umlagefähig, Reparaturen nicht. Details im Ratgeber [Hausmeisterkosten](/ratgeber/hausmeisterkosten-betriebskosten-umlegen).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Satzungen und Verordnungen Ihrer Gemeinde.

Quellen

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