Nach dem Winter sehen viele Außenanlagen schlechter aus, als sie sind – manche aber auch besser, als sie sind. Hochgefrorene Platten, lose Stufen oder eine verstopfte Rinne fallen erst auf, wenn jemand stolpert oder Wasser in die Fassade läuft. Ein fester Frühjahrscheck im März oder April bringt das Grundstück wieder in Ordnung und hilft, Ihre Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.
Die Checkliste für den Frühjahrscheck
| Bereich | Worauf es ankommt | Das übernehmen wir | Dafür brauchen Sie einen Fachbetrieb |
|---|---|---|---|
| Wege, Zufahrten, Parkplätze | Streugut, Splitt und Schmutz vom Winter; hochgefrorene oder lose Platten, Absenkungen | Streugut und Schmutz kehren und entsorgen, Stolperstellen melden | Pflaster neu verlegen oder reparieren |
| Pflaster und Fugen | Moos, Wildkräuter und Grünbelag in den Fugen | Fugen von Hand auskratzen, mit dem Freischneider oder durch Abflammen von Unkraut befreien, Pflaster mit dem Hochdruckreiniger säubern, Fugen neu verfüllen | – |
| Treppen und Geländer | Frostschäden, lose Stufen, wackelnde Geländer | Kontrolle, Reinigung, Mängel melden | Reparatur von Stufen und Geländern |
| Dachrinnen und Abläufe | Laub und Schmutz vom Herbst, Schäden durch Schnee und Eis | Sichtkontrolle vom Boden aus, Hof- und Bodenabläufe freimachen, Mängel melden | Arbeiten am Dach und an Rinnen (Dachdecker, Klempner) |
| Außenbeleuchtung | Lampen, Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren | Kontrolle, Leuchtmittel tauschen, Defekte melden | Reparaturen an Leuchten, Schaltern und Leitungen (Elektrofachbetrieb) |
| Außenwasserhähne | im Herbst abgesperrt, Frostschäden | wieder öffnen, auf Tropfen und Undichtigkeiten prüfen, Mängel melden | Reparatur an der Wasserinstallation (Installateur) |
| Rasen und Beete | Laubreste, Moos, abgestorbene Pflanzen | Rasen und Beete säubern, erster Schnitt, Beete herrichten | – |
| Hecken und Sträucher | Winterschäden, Wildwuchs über Wegen | Rückschnitt bis Ende Februar, danach nur schonender Formschnitt | Fällungen und Arbeiten an großen Bäumen (Baumpflege-Fachbetrieb) |
| Bäume | Sturmschäden, abgebrochene oder hängende Äste | Sichtkontrolle, Auffälligkeiten melden, kleine Äste entfernen | Baumkontrolle, Kronenarbeiten, Fällungen |
| Mülltonnenplätze | Sauberkeit, Schäden an Einhausungen | Reinigung, Mängel melden | – |
| Spielplätze | Sand, Fallschutz, Geräte nach dem Winter | Sauberkeit, Sichtkontrolle, Mängel melden | Hauptinspektion durch sachkundigen Spielplatzprüfer (DIN EN 1176) |
Warum nicht alles aus einer Hand? Arbeiten an Elektrik, Dach, Pflaster, Wasserinstallation oder Geländern gehören zu den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der Handwerksordnung) und dürfen nur von eingetragenen Fachbetrieben ausgeführt werden. Wir erkennen die Mängel bei unserem Rundgang und melden sie Ihnen mit Foto.
Unkraut in Fugen: Finger weg von Unkrautvernichtern
Auf befestigten Flächen – also Wegen, Einfahrten, Terrassen und Plätzen – dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Das gilt auch für Unkrautvernichter aus dem Baumarkt (§ 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz). Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann (§ 68 PflSchG).
Auch Hausmittel wie Salz oder Essig sind keine gute Idee: Sie schaden Boden und Pflanzen und landen über die Abläufe im Wasser. In Twist untersagt außerdem die Straßenreinigungsverordnung Herbizide und andere schädliche Chemikalien bei der Gehwegreinigung.
Besser und erlaubt sind diese Methoden – am besten regelmäßig, bevor sich die Wurzeln festsetzen:
- Von Hand: mit Fugenkratzer oder Fugenbürste – gründlich, auch an Kanten und Stufen
- Mit dem Freischneider: für größere Flächen, Ränder und Übergänge zu Beeten und Rasen
- Abflammen: die Hitze zerstört die Pflanzenzellen, das Unkraut stirbt in den Tagen danach ab – nicht bei Trockenheit und nicht in der Nähe von Hecken, Holz oder anderen brennbaren Materialien
- Heißes Wasser: für kleine Flächen
Frühjahrscheck jetzt vormerken: Wir gehen Ihr Grundstück nach Checkliste durch, entfernen Streugut und Unkraut ohne Chemie und melden Mängel mit Foto.
Der richtige Zeitpunkt
- Bis Ende Februar: starker Rückschnitt von Hecken und Sträuchern – ab dem 1. März gilt die Schonzeit (mehr dazu im Ratgeber Heckenschnitt)
- März: Streugut entfernen, Wege und Pflaster prüfen, Abläufe freimachen, Außenwasserhähne öffnen, sobald kein Frost mehr droht
- April: Rasen und Beete herrichten, erster Rasenschnitt, Fugen reinigen
- Laufend: Mängel dokumentieren und zeitnah beheben lassen
Dokumentation: Ihr Nachweis im Schadensfall
Stürzt jemand über eine hochgefrorene Platte, zählt, ob Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt haben. Ein dokumentierter Frühjahrscheck mit Datum, Fotos und Liste der gemeldeten Mängel ist dafür ein wichtiger Nachweis. Mehr dazu im Ratgeber Verkehrssicherungspflicht.
So unterstützen wir Sie
Wir übernehmen den Frühjahrscheck für Wohnanlagen, Gewerbeobjekte, Ferienwohnungen und Privathäuser in Twist, Nordhorn, Meppen, Lingen, Haren, Neuenhaus/Veldhausen und Umgebung:
- Rundgang nach fester Checkliste über alle Außenflächen
- Streugut entfernen, Wege und Pflaster reinigen
- Unkraut in Fugen entfernen – von Hand, mit dem Freischneider oder durch Abflammen, ganz ohne Chemie
- Rasen, Beete und Hecken für die Saison herrichten
- Leuchtmittel tauschen und Außenwasserhähne wieder in Betrieb nehmen
- Mängel mit Foto im Kundenportal – als Grundlage für Ihre Handwerkeraufträge und als Nachweis (Demo-Portal ansehen)
Frühjahrscheck anfragen:
Passende Leistungen: Terrassen- & Pflasterreinigung · Mängelbericht & Sichtprüfung · Unkrautentfernung · Rasenpflege
Passend dazu: Heckenschnitt: Was ist wann erlaubt? · Verkehrssicherungspflicht · Hausmeisterkosten auf die Betriebskosten umlegen
Häufige Fragen
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Frühjahrscheck?
Im März oder April, sobald kein starker Frost mehr zu erwarten ist. Ein starker Rückschnitt von Hecken muss allerdings bis Ende Februar erledigt sein.
Darf ich Unkrautvernichter auf meiner Einfahrt verwenden?
Nein. Auf befestigten Flächen wie Wegen, Einfahrten und Terrassen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten. Erlaubt sind Entfernen von Hand, mit dem Freischneider, Abflammen oder heißes Wasser.
Wer muss Streugut nach dem Winter entfernen?
Auf dem eigenen Grundstück der Eigentümer. Für den Gehweg davor gilt die Reinigungspflicht nach der Satzung Ihrer Gemeinde – in Twist zum Beispiel mindestens einmal pro Woche.
Kann ich die Kosten für den Frühjahrscheck auf die Mieter umlegen?
Laufende Gartenpflege und Reinigung sind grundsätzlich umlagefähig, Reparaturen nicht. Details im Ratgeber [Hausmeisterkosten](/ratgeber/hausmeisterkosten-betriebskosten-umlegen).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Satzungen und Verordnungen Ihrer Gemeinde.

