Symbolbild (KI-generiert)So unterstützen wir Privatkunden, Unternehmen, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften dabei, ihre Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen.
Unsere Leistungen
- Schneeräumung von Gehwegen
- Räumung von Zufahrten und Einfahrten
- Räumung von Parkplätzen und Hofflächen
- Beseitigung von Schnee auf Zuwegungen
- Streuen abstumpfender Mittel gegen Glätte
- Kontrolle der betreuten Flächen bei winterlichen Wetterlagen
- Regelmäßige Betreuung während der Wintersaison
So läuft es ab
- 1Vor der Saison legen wir fest, welche Flächen betreut werden und wann sie geräumt sein müssen.
- 2Bei winterlicher Wetterlage kontrollieren wir die Flächen.
- 3Geräumt und gestreut wird, solange es die Verhältnisse erfordern – bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach.
- 4Jeder Einsatz wird mit Zeit und Fläche dokumentiert.
Für wen das gedacht ist
Vermieter und Eigentümergemeinschaften, die ihre Verkehrssicherungspflicht übertragen wollen. Gewerbebetriebe mit Parkplatz und Zuwegung. Eigentümer, die beruflich früh aus dem Haus sind oder im Winter nicht vor Ort wohnen.
Was es kostet
Der Winterdienst läuft als Saisonpauschale je Objekt – abhängig von Fläche, Lage und vereinbarter Räumzeit. Damit ist der Betrag für den Winter kalkulierbar, unabhängig davon, wie oft es schneit. Streumittel rechnen wir nach Verbrauch ab.
Preise für diese LeistungIhre Vorteile
- Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht
- Weniger Unfall- und Haftungsrisiken
- Sichere Gehwege und Zufahrten
- Zuverlässige Betreuung im Winter
- Entlastung für Eigentümer und Verwaltungen
- Flexible Lösungen für Privat und Gewerbe
Ratgeber zum Thema
Einsatzgebiet Winterdienst: Twist, Veldhausen und Nordhorn
Anders als bei unseren übrigen Leistungen ist das Einsatzgebiet beim Winterdienst eng gefasst: Wir übernehmen ihn in Twist, Veldhausen und Nordhorn. Räumen heißt früh am Morgen und bei jedem Wetter vor Ort sein – das lässt sich nur zusagen, wo die Wege kurz sind. Für alles andere, von der Pflasterreinigung bis zur Objektbetreuung, sind wir im gesamten Emsland und der Grafschaft Bentheim unterwegs.
● Hausmeisterservice · ❄ zusätzlich Winterdienst · gestrichelte Ringe: 20, 40 und 60 km Luftlinie um Twist
Im Umkreis von rund 60 km um Twist sind wir für Sie im Einsatz. Winterdienst bieten wir in Twist, Nordhorn und Neuenhaus/Veldhausen an. Ferienwohnungs-Service im Umkreis von 35 km um Twist.
Einsatzgebiet: Twist · Meppen · Lingen · Nordhorn · Neuenhaus und Veldhausen · Haren · Geeste · Haselünne · Wietmarschen · Emlichheim · Klein Berßen und Umgebung. Winterdienst: Twist, Neuenhaus / Veldhausen, Nordhorn.
Ihr Ort fehlt? Fragen Sie uns – wir sagen Ihnen ehrlich, ob es passt.
Alle Orte im Einsatzgebiet
bis 20 km
Georgsdorf · Hoogstede · Ringe · Wietmarschen · Esche · Emlichheim · Osterwald · Geeste · Neuenhaus / Veldhausen ❄ · Lage · Wilsum · Uelsen · Meppen
20–40 km
Lingen (Ems) · Nordhorn ❄ · Halle (Grafschaft) · Itterbeck · Getelo · Haren (Ems) · Bawinkel · Isterberg · Oberlangen · Niederlangen · Haselünne · Emsbüren · Renkenberge · Engden · Stavern · Gersten · Quendorf · Thuine · Lathen · Groß Berßen · Klein Berßen · Messingen · Lengerich (Emsland) · Lünne · Sustrum · Fresenburg · Schüttorf · Dohren · Freren · Bad Bentheim · Handrup · Beesten · Lähden · Suddendorf · Herzlake · Langen (Emsland) · Salzbergen · Hüven · Spelle · Ohne
40–60 km – nach Absprache
Sögel (nach Absprache) · Werpeloh · Kluse · Samern · Dörpen (nach Absprache) · Schapen · Heede · Gronau (Westf.) (nach Absprache) · Rheine (nach Absprache) · Börger · Neuenkirchen (Rheine) · Ochtrup (nach Absprache) · Spahnharrenstätte · Wettringen · Löningen · Werlte (nach Absprache) · Rhede (Ems) · Hörstel · Lorup · Papenburg (nach Absprache)
Häufige Fragen zu Winterdienst
Bis wann muss morgens geräumt sein?
Das richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde. Üblich sind an Werktagen die frühen Morgenstunden und an Sonn- und Feiertagen später. Wir vereinbaren die Zeiten vorher schriftlich, damit es im Streitfall nachvollziehbar ist.
Wer haftet, wenn trotzdem jemand stürzt?
Mit der Übertragung des Winterdienstes geht die Räum- und Streupflicht im vereinbarten Umfang auf uns über; die Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer. Bei anhaltendem Schneefall oder gefrierendem Regen lässt sich ein dauerhaft eis- und schneefreier Zustand allerdings nicht garantieren – das kann niemand zusichern.
Womit wird gestreut?
Mit abstumpfenden Mitteln. Viele Gemeinden schränken Streusalz auf Gehwegen ein oder verbieten es, und für Pflaster, Beton und angrenzende Pflanzen ist es ohnehin die schlechtere Wahl.
Art und Umfang richten sich nach den örtlichen Satzungen, den Wetterverhältnissen und den vereinbarten Leistungen. Bei anhaltendem Schneefall oder gefrierendem Regen kann ein dauerhaft schnee- und eisfreier Zustand nicht garantiert werden.

